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23. 03. 2011

AHRENDT: Stärkung der Rechte von sexuellen Missbrauchsopfern auf dem Weg

BERLIN. Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian AHRENDT:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Rechte von Opfern im Ermittlungs- und Strafverfahren stärkt. Damit werden die entsprechenden Empfehlungen aus dem Zwischenbericht des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch umgesetzt. Es ist ein außerordentlich wichtiger und auch notwendiger Schritt im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Die vorgesehenen Maßnahmen, wie beispielsweise die Vermeidung von Mehrfachvernehmungen sowie die Verbesserung der Verfahrensrechte, Anspruch des Opfers auf kostenlose juristische Beratung oder Ausschluss der Öffentlichkeit, erleichtern dem schwer traumatisierten Opfer das Verfahren gegen den Straftäter.

Eine weitere Verbesserung ist auch die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre. Oftmals dauert es viele Jahre, bis Opfer ihr Schweigen brechen können. Künftig werden damit Opfer sexueller Gewalt Schadensersatzansprüche besser durchsetzen können.
Je weniger belastend ein Strafverfahren für die Opfer ist, desto eher werden Sexual- und Gewalttäter zu ihrer strafrechtlichen Verantwortung gezogen. Dies wird mit dem Gesetzentwurf nunmehr ermöglicht.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
280-Ahrendt-StORMG.pdf (2011-03-23, 134.06 KB)


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